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   BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08   

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https://dejure.org/2008,11060
BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08 (https://dejure.org/2008,11060)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - 3 StR 75/08 (https://dejure.org/2008,11060)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 (https://dejure.org/2008,11060)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beschwer im Rahmen einer Revision bei Anwendung der "Strafabschlagslösung" durch ein Gericht aufgrund der Möglichkeit der früheren Entlassung aus dem Strafvollzug bei Anwendung des "Vollstreckungsmodells"; Vorgehensweise bei Durchführung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 46; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Grundsätze zur Anwendung der Vollstreckungslösung nach einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08
    Die vom Landgericht bei der Kompensation gewählte Verfahrensweise ("Strafabschlagslösung") entspricht im Übrigen nicht der - nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung - geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kompensation des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ("Vollstreckungsmodell"; vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860).
  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 71/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08
    Hinsichtlich der Möglichkeit, ohne Verstoß gegen § 358 Abs. 2 StPO höhere Einzelstrafen als die bisher erkannten zu verhängen und auch eine höhere Gesamtstrafe auszusprechen, verweist der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23

    Stützung der Verhängung von Jugendstrafe sowohl auf "schädliche Neigungen" als

    Denn bei dem zum Tatzeitpunkt Jugendlichen liegt es nahe, dass er in Anwendung des Vollstreckungsmodells früher in den Genuss einer Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung kommen kann, als dies bei der vom Landgericht angewendeten Strafabschlagslösung der Fall wäre (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 35 Rn. 4; vom 19. Februar 2008 - 3 StR 536/07, juris Rn. 7; vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08, StV 2008, 399; vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08, wistra 2008, 341; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 123/08, juris Rn. 3; vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08, juris Rn. 4; vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur

    Es wird zunächst festzustellen haben, welcher Zeitraum zwischen der Eröffnung des Tatvorwurfs und dem Urteil bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung als erforderlich anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 6).

    Bei der Bemessung sind vor allem die Art und Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien festzustellen und zu berücksichtigen (BGHSt - GS - 52, 124, 146; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rdn. 9).

  • BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei

    Dagegen bleiben die mit der Verfahrensdauer als solcher verbundenen Belastungen bei der Kompensation außer Ansatz, da sie vom Landgericht in dem angefochtenen Urteil zu Recht bei der Gesamtstrafbemessung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt worden sind (BGH - GS - aaO 147; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Dies schließt es regelmäßig aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (vgl. BGH, Beschl. v. 14.05.2008 - 3 StR 75/08, juris Rn. 8; BGH, Urt. v. 09.10.2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, juris Rn. 16; MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., § 46 Rn. 410 ff.).
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